Die Leistungsüberprüfung erfüllt im Sinne des Schulgesetzes zwei Funktionen (§ 48): Sie soll Auskunft über den individuellen Stand des Lernprozesses einer Schülerin oder eines Schülers geben und Basis für die weitere Entwicklung sein. Somit ist sie der Ausgangspunkt für die individuelle Förderung einer Schülerin oder eines Schülers.
Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 13 APO-GOSt sowie Kap. 3, 4 und 5 des Kernlehrplans für die Gesamtschule – Sekundarstufe I in NRW haben die Fachkonferenzen Konzepte zur Leistungsbewertung entwickelt.
Leistungsbewertung Arbeitslehre
Leistungsbewertung Darstellen und Gestalten
Leistungsbewertung Französisch
Leistungsbewertung Gesellschaftslehre
Leistungsbewertung Naturwissenschaften