Die Leistungsüberprüfung erfüllt im Sinne des Schulgesetzes zwei Funktionen (§ 48): Sie soll Auskunft über den individuellen Stand des Lernprozesses einer Schülerin oder eines Schülers geben und Basis für die weitere Entwicklung sein. Somit ist sie der Ausgangspunkt für die individuelle Förderung einer Schülerin oder eines Schülers.
Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 13 APO-GOSt sowie Kap. 3, 4 und 5 des Kernlehrplans für die Gesamtschule – Sekundarstufe I in NRW haben die Fachkonferenzen zusätzliche Konzepte zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht entwickelt.
Leistungsbewertung Distanzunterricht Arbeitslehre
Leistungsbewertung Distanzunterricht Deutsch
Leistungsbewertung Distanzunterricht Darstellen und Gestalten
Leistungsbewertung Distanzunterricht Englisch
Leistungsbewertung Distanzunterricht Französisch
Leistungsbewertung Distanzunterricht Mathematik
Leistungsbewertung Distanzunterricht Naturwissenschaften
Leistungsbewertung Distanzunterricht Spanisch